Arbeitszeugnisse: Faire Kritik statt Codes
Eigentlich sind sie abgeschafft – und doch immer wieder ein Thema: Codes in Arbeitszeugnissen. Doch gibt es tatsächlich versteckte Botschaften? Und wie schlimm ist ein kritisches Arbeitszeugnis überhaupt?
Sie haben sich entschieden, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, gilt es vor allem beim Kündigungsschreiben und bei der Kündigungsfrist ein paar wichtige Punkte zu berücksichtigen.
Eine Kündigung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Ein korrektes Vorgehen trägt dazu bei, das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber im Guten zu beenden. Anhand der folgenden fünf Fragen und Antworten rund um das Thema Kündigung erfahren Sie, worauf Sie unbedingt achten müssen.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, in dem Ihr Arbeitsvertrag nach der Kündigung noch gültig ist. Diese Zeit dient Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu, sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten. Denn sowohl die Stellen- als auch die Mitarbeitersuche kann ein aufwendiges und langwieriges Unterfangen sein. Für beide Seiten gilt der gleiche Zeitraum. Die Kündigungsfristen sind in der Regel im Arbeitsvertrag respektive in einem Gesamtarbeitsvertrag festgehalten. Ist keine vertragliche Vereinbarung vorhanden, kommt das Schweizer Obligationenrecht (OR) mit folgenden Kündigungsfristen zum Tragen:
Haben Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine neue Stelle und möchten diese vorzeitig antreten? Dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber und beweisen Sie Verhandlungsgeschick. Entscheiden Sie sich, das Unternehmen ohne den Segen Ihres Vorgesetzten zu verlassen, kann Ihr Arbeitgeber einen Viertel Ihres Monatsgehalts als Entschädigung einfordern. Seien Sie sich dabei aber bewusst, dass sich ein solches Verhalten negativ auf Ihr Arbeitszeugnis und entsprechend auf Ihren weiteren beruflichen Weg auswirken kann.
Damit die oben erwähnten Kündigungsfristen ihre Geltung haben, müssen Sie das Kündigungsschreiben bis spätestens am letzten Tag des Monats einreichen. Bedenken Sie: Nicht der Poststempel ist dabei ausschlaggebend. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie beim Empfänger angekommen ist. Rechnen Sie also unbedingt genügend Zeit für den Versand ein und lassen Sie den Brief einschreiben. Falls Sie die Kündigung persönlich überreichen möchten, fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung. Auch in diesem Fall ist Pünktlichkeit entscheidend: Erhält Ihr Arbeitgeber die Kündigung zum Monatsanfang, verzögert sich der Austritt um einen Monat.
Vom Gesetz her gibt es keine Vorschrift bezüglich der Form der Kündigung. Sie können Ihren Arbeitsvertrag also auch mündlich kündigen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich allerdings eine schriftliche Kündigung. Idealerweise informieren Sie Ihren Vorgesetzten zuerst mündlich über Ihr Vorhaben und bestätigen es anschliessend in einem kurzen Schreiben.
Aus welchem Grund auch immer Sie kündigen, bleiben Sie höflich und sachlich. Denn wie heisst es so schön: Man begegnet sich immer zweimal im Leben. Ihr früherer Arbeitgeber kann für spätere Referenzen entscheidend sein. Beschränken Sie sich im Kündigungsschreiben auf das Minimum, überprüfen Sie aber folgende Punkte besser zweimal: