Lohnnebenleistungen – oder eben Fringe Benefits – sind weit mehr als nur ein Trend. Sie sind wichtiger denn je. Unternehmen zeigen dadurch ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitenden. Das motiviert. Und motivierte Mitarbeitende sind nachweislich effizienter. Nicht zuletzt stärken echte Wertschätzung und gute Arbeitsbedingungen die Bindung an das Unternehmen: Die Mitarbeitenden sind loyaler, die Fluktuation sinkt. Ausserdem werden sie von ihren guten Erfahrungen erzählen – sei dies auf Bewertungsplattformen oder im privaten Rahmen. Richtig eingesetzt, werfen Lohnnebenleistungen ein positives Licht auf die Arbeitgeberin.
Das wirkt sich auch auf die Rekrutierung aus: Attraktive Zusatzleistungen können das Zünglein an der Waage sein, warum sich jemand für das Unternehmen entscheidet. Gerade im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte ist es besonders wichtig, sich als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren.
Keine Mogelpackungen anbieten
Das A und O bei der Auswahl von Fringe Benefits: Gehen Sie auf die echten Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden ein. Nur so sind sie ein wirklicher Mehrwert, der auch geschätzt wird. Sie bieten Mehrleistungen bei der Pensionskasse oder Aktienbeteiligung an? Perfekt! Sofern Sie nicht ganz junge Mitarbeitende und Kandidaten ansprechen möchten. Denn für viele junge Menschen ist die Altersvorsorge noch zu weit weg, als dass sie als echter Mehrwert betrachtet wird. Deshalb ist es sinnvoll, eine breite Palette an Fringe Benefits anzubieten und diese immer wieder neu auszurichten.
Wovon Unternehmen unbedingt absehen sollten: mittlerweile ganz selbstverständliche Leistungen als Fringe Benefits zu verkaufen. Kostenlose Getränke, Obstkörbe und flexible Arbeitszeiten locken heute niemanden mehr aus der Reserve. Vielmehr werfen solche mageren Zusatzleistungen ein schlechtes Licht auf ein Unternehmen.
Wie Sie passende Lohnnebenleistungen finden
Was sind die Werte des Unternehmens? Die Fringe Benefits sollten die Unternehmenskultur widerspiegeln. Ein junges, dynamisches Unternehmen hat andere Werte als ein familienorientiertes KMU. Für die einen sind mehr bezahlte Ferientage oder Sportangebote eine sinnvolle Zusatzleistung, für andere bezahlte Krippenplätze.
Was sind die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden? Richten Sie die Lohnnebenleistungen nach den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden aus. Es wäre vergebene Mühe, wenn Ihr Geschenk nicht auf Anklang stiesse. Fragen Sie daher immer wieder in der Belegschaft nach, ob die aktuellen Fringe Benefits noch geschätzt werden.
Was möchten Sie mit den Fringe Benefits erreichen? Machen Sie sich klar, was Sie mit den Lohnnebenleistungen erreichen möchten. Steht die Gesundheit der Mitarbeitenden im Vordergrund? Dann ist beispielsweise ein Sportprogramm oder eine Ermässigung bei Massagen eine mögliche Zusatzleistung. Oder möchten Sie in Ihrem Unternehmen die Nachhaltigkeit fördern? In diesem Fall ist eine Beteiligung am GA oder Halbtax-Abo oder gar die Kostenübernahme sinnvoll.
Beispiele von Fringe Benefits
• Vergünstigung für das GA oder Halbtax-Abo
• Geschäftsauto
• Essensgutscheine wie Lunch-Checks
• Reka-Checks
• Mobiltelefon
• Übernahme von Handykosten
• Beiträge an die Kinderkrippe
• Erweiterte Kinderzulagen
• Verlängerter, bezahlter Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
• Weiterbildungsmöglichkeiten
• Sabbatical
• Zusätzliche, bezahlte Ferientage
• Zusatzleistungen bei der beruflichen Vorsorge
• Aktienbeteiligung
• Beteiligung an Versicherungsbeiträgen
• Mehrleistungen der Pensionskasse
• Vergünstigte oder vergütete Massagen
• Massnahmen zur Gesundheitsförderung wie Sport- und Yogaprogramme
• Produkte oder Dienstleistungen zu vergünstigten Preisen
• Geschenk zu Geburtstag, Hochzeit, Firmenjubiläum ...
Was heisst Fringe Benefits auf Deutsch?
Fringe Benefits sind Lohnnebenleistungen oder Lohnzusatzleistungen. Es handelt sich also um unentgeltliche oder verbilligte Sachleistungen. Anders als Boni oder Gratifikationen sind sie nicht vom Unternehmenserfolg abhängig und daher für die Mitarbeitenden attraktiv. Rechtlich gesehen müssen Fringe Benefits, sofern sie ein Teil des Lohns sind, auch im Fall einer Entlassung ausbezahlt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind analog zu Gratifikationen:
Art. 322d OR
4. Gratifikation
1 Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten oder Abschluss des Geschäftsjahres, eine Sondervergütung aus, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, wenn es verabredet ist.
2 Endigt das Arbeitsverhältnis, bevor der Anlass zur Ausrichtung der Sondervergütung eingetreten ist, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen verhältnismässigen Teil davon, wenn es verabredet ist.