Arbeitszeugnisse: Faire Kritik statt Codes
Eigentlich sind sie abgeschafft – und doch immer wieder ein Thema: Codes in Arbeitszeugnissen. Doch gibt es tatsächlich versteckte Botschaften? Und wie schlimm ist ein kritisches Arbeitszeugnis überhaupt?
Ein Jobinterview dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen. Kein Grund, nervös zu sein. Denn wer sich gut vorbereitet, spricht freier und wirkt überzeugender. Für welche Fragen im Bewerbungsgespräch sollten Sie gewappnet sein? Und welche Fragen sind tabu?
Es ist wie bei einem Date: Das Vorstellungsgespräch ist ein gegenseitiges erstes Kennenlernen. Es soll zutage bringen, ob man als Kandidat die entsprechenden Qualifikationen mitbringt, in die Unternehmenskultur und ins Team passt – das muss nicht nur die Rekrutierungsverantwortliche herausfinden, sondern auch der Kandidat selbst. Je klarer dieser weiss, was er will und was er für die Position mitbringt, desto überzeugender tritt er auf.
Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch ist also die halbe Miete: Setzen Sie sich mit dem Unternehmen, der offenen Position sowie Ihren eigenen Qualifikationen und Wünschen auseinander. Folgende Fragen können dabei helfen:
Etwaige Antworten auswendig zu lernen, ist aber nicht sinnvoll. Anstatt Gelerntes hölzern vorzutragen, bleiben Sie lieber authentisch. Ebenso essenziell für ein Jobinterview: bei der Wahrheit bleiben. Übertreibungen, Superlative oder gar Halbwahrheiten werden irgendwann ans Licht kommen.
Es lohnt sich, auf die gängigsten Interviewfragen vorbereitet zu sein. Somit sind Sie für alle Fälle gewappnet und gewinnen obendrein Klarheit für sich selbst:
Standardfragen bringen Standardantworten hervor. Darum greifen Rekrutierungsverantwortliche gern auf Fragen zurück, die praxisorientierte Informationen über die Kandidaten liefern. Wie würden Sie folgende Fragen beantworten?
Müssen Sie in jedem Fall wahrheitsgetreu antworten? Nein, ist die klare Antwort. Zwar unterstehen Kandidaten im Bewerbungsverfahren der Wahrheitspflicht, aber nur für rechtlich zulässige Fragen. Denn gemäss Art. 328b OR darf die Arbeitgeberin nur Daten erheben, die das Arbeitsverhältnis tatsächlich betreffen. Bei unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch dürfen Sie die Antwort verweigern oder gar mit einer Notlüge antworten. Oder fragen Sie zurück, was die Frage mit der aktuellen Stelle zu tun hat.
Diese Themen sind in einem Bewerbungsgespräch in der Regel tabu:
Familienplanung, Partnerschaft, sexuelle Orientierung
Sämtliche Fragen zur Familienplanung, zur sexuellen Orientierung und zur Partnerschaft sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme ist die Frage nach einer aktuellen Schwangerschaft, wenn diese zur Einschränkung bei der betreffenden Arbeit führt oder besondere Schutzmassnahmen erfordert.
Vermögensverhältnisse
Fragen zu privaten finanziellen Verhältnissen sind unzulässig. Es sei denn, Sie haben in Ihrem Beruf mit Vermögenswerten zu tun, weshalb ein Vertrauensverhältnis vorausgesetzt werden muss. In diesem Fall muss wahrheitsgetreu geantwortet werden.
Vorstrafen
Rückfragen zu Vorstrafen und laufenden Verfahren sind nur erlaubt, wenn sie für die zu besetzende Stelle relevant sind. Beispielsweise für die Anstellung in einer Haftanstalt. Wurde ein früherer Eintrag aus dem Vorstrafenregister gelöscht, darf man die Frage verneinen.
Gesundheitszustand
Ihr Gesundheitszustand ist in der Regel Ihre Privatsache. Ebenso wenig dürfen Rekrutierungsverantwortliche fragen, wie oft Sie wegen Krankheit an Ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Spezifische Fragen zur Gesundheit sind nur dann gestattet, wenn diese im engen Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle stehen.
Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung und Weltanschauung
Fragen nach Religionszugehörigkeit und politischer Gesinnung sind tabu. Ausser Sie bewerben sich für eine Stelle in einem Tendenzbetrieb, beispielsweise bei einer Kirche, einer Gewerkschaft oder einer Partei.
Private Verhältnisse, Hobbys
Persönliche Fragen haben in einem Vorstellungsgespräch nichts zu suchen. Erlaubt sind lediglich Fragen, die im Zusammenhang mit der direkten Eignung für die Stelle stehen. Beispielsweise zur Ausbildung, zum beruflichen Werdegang, zu den Karriereplänen, zu den Lücken im Lebenslauf, zum häufigen Jobwechsel oder zur langen Studienzeit.