Arbeitszeugnisse: Faire Kritik statt Codes
Eigentlich sind sie abgeschafft – und doch immer wieder ein Thema: Codes in Arbeitszeugnissen. Doch gibt es tatsächlich versteckte Botschaften? Und wie schlimm ist ein kritisches Arbeitszeugnis überhaupt?
Sie müssen einem Mitarbeiter kündigen? Eine Entlassung ist eine schwierige Managementaufgabe, deren Abwicklung viel Fingerspitzengefühl verlangt. Insbesondere das Kündigungsgespräch sollte gut vorbereitet sein.
Einem Mitarbeitenden die Entlassung mitzuteilen, stellt glücklicherweise keine alltägliche Berufssituation dar. Dennoch sind Kündigungen nicht immer zu vermeiden und sollten – insbesondere aus Rücksicht dem Betroffenen gegenüber – gut vorbereitet sein. In welchen Fällen ist eine Entlassung angebracht? Wie wird die Hiobsbotschaft am besten übermittelt? Welche Punkte gilt es beim Kündigungsgespräch zu beachten? Dies sind Fragen, über die Sie sich vor der eigentlichen Entlassung gründlich Gedanken machen sollten.
Von Gesetzes wegen sind Sie zwar nicht dazu verpflichtet, eine Kündigung zu begründen. Es zeugt jedoch von Respekt, wenn Sie dem Betroffenen einen Grund für Ihren Entscheid nennen können. Wenn Ihr Gegenüber eine Begründung verlangt, müssen Sie diese ohnehin (schriftlich) liefern.
Situationen, die eine Entlassung verlangen, können sehr unterschiedlich sein:
In der Schweiz herrscht im Bereich des Arbeitsvertragsrechts die sogenannte «Kündigungsfreiheit». Demnach ist eine ordentliche Kündigung innert der vertraglich gesetzten Frist prinzipiell jederzeit und ohne Voranmeldung möglich. Das Gesetz kennt jedoch einige Gründe, die eine Kündigung missbräuchlich machen und den Arbeitnehmer zu Schadensersatzzahlungen von bis zu sechs Monatslöhnen verpflichten können. Dazu gehören Kündigungen ...
Nachdem Sie die Entscheidung getroffen haben, sollte der Betroffene möglichst zeitnah informiert werden. So vermeiden Sie, dass allfällige Gerüchte über bevorstehende Entlassungen die Runde machen. Doch wie kann eine solch diffizile Botschaft am besten überbracht werden? Ein allgemeingültiges Rezept für das Kündigungsgespräch existiert nicht. Unter der Beachtung einiger Punkte können Sie aber die bestmögliche Lösung für den individuellen Fall erreichen:
Nach der Information des Mitarbeitenden sollten Sie ihm die Möglichkeit geben, die Arbeitskollegen selbst über die Trennung in Kenntnis zu setzen. Vereinbaren Sie mit ihm, wie und bis wann die Information erfolgen soll. Zu einer Kündigung gehört immer auch das Gespräch mit dem restlichen Team. Definieren Sie Regeln, wie sich die einzelnen Mitarbeitenden gegenüber dem Gekündigten verhalten sollen. Eine Entlassung kann im Unternehmen Ängste auslösen. Geben Sie Ihrem Team die Chance, offen auf Sie zuzukommen und Fragen zu stellen. Für den Betroffenen und das Betriebsklima ist eine bezahlte Freistellung bis zum Ausscheidetermin oft die sinnvollste Lösung.